Dienstleistung
Denkmalschutz
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.
Der Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Für den Bereich der Stadt Waiblingen besteht eine – vorläufige – Liste, in die alle Baudenkmale eingetragen sind. Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung vorgenommen werden. Beratungen, Auskünfte und Genehmigungen werden vom Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt, Abt. Baurecht.
Weiterführende Informationen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung)
Weitere Informationen im Internet:
www.denkmalpflege-bw.de
www.denkmalschutz.de
Der Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Für den Bereich der Stadt Waiblingen besteht eine – vorläufige – Liste, in die alle Baudenkmale eingetragen sind. Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung vorgenommen werden. Beratungen, Auskünfte und Genehmigungen werden vom Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt, Abt. Baurecht.
Weiterführende Informationen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung)
Weitere Informationen im Internet:
www.denkmalpflege-bw.de
www.denkmalschutz.de
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