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Nachhaltig mobil

Carsharing

Unter Carsharing versteht man allgemein eine organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Anbieter können dabei privatwirtschaftliche Unternehmen wie z. B. GmbHs oder AGs sein, sind aber häufig auch örtlich tätige Vereine.

Zur Nutzung eines Carsharing-Fahrzeugs eines örtlichen Anbieters schließt der Kunde in der Regel einen Rahmenvertrag ab oder wird Mitglied in einem Carsharing-Verein.

Mit dem Vertragsabschluss werden das Zugangsmedium für die Fahrzeuge des Anbieters (heute meist in Form einer elektronischen Karte) und die Nutzungsinformationen und -bedingungen ausgehändigt. Damit können die Fahrzeuge jederzeit und eigenständig genutzt werden. Vor der Nutzung ist eine Reservierung des gewünschten Fahrzeugs per Telefon, per App oder per Internet notwendig.

Beim stationsbasierten Carsharing stehen die Fahrzeuge an Carsharing-Stationen auf reservierten Stellplätzen zur Verfügung. Nach der Nutzung ist das Fahrzeug wieder an derselben Station zurückzugeben, damit es wieder anderen Nutzern zur Verfügung steht.

Die großen deutschen Autohersteller bieten seit einiger Zeit auch Carsharing im „free-floating“-System an. Das vor allem in Ballungsgebieten angesiedelte Angebot bietet Fahrzeuge, die ohne festen Standort in einem festgelegten Nutzungsgebiet, auch spontan genutzt und auch wieder abgestellt werden können.
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