Dienstleistung
Abwasserbeiträge
Sobald die Möglichkeit besteht, ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, ist in der Regel ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten.
Durch diesen Beitrag wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken, usw.) teilweise finanziert.
Durch diesen Beitrag wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken, usw.) teilweise finanziert.
Mitarbeiter
Voraussetzungen
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit einer baulichen Nutzung besteht und die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden können.Die Beitragspflicht entsteht bereits mit der Anschlussmöglichkeit, nicht erst mit dem tatsächlichen Anschluss.
Frist/Dauer
Der Abwasserbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.Kosten/Leistung
Der Abwasserbeitrag richtet sich in der Regel nach der Größe des Grundstücks sowie der darauf zulässigen Geschossfläche.Momentan beträgt der Abwasserbeitrag 7,60 € pro m² Geschossfläche.
Rechtsbehelf
Gegen den Beitragsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (bei der Behörde, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids angegeben ist).Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Beiträge daher trotz Widerspruch innerhalb eines Monats bezahlen.
Sonstiges
Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, können Sie bei der Stadtkasse eine Stundung der Beiträge beantragen.Rechtsgrundlage
- Kommunalabgabengesetz
- Abwassersatzung der Stadt Waiblingen: 700-1_WN_Abwassersatzung_2010-01-01
Zugehörigkeit zu