Dienstleistung
Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage, einer fristlosen Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, oder wegen eines Wohnungsbrands oder Wasserschadens).
Voraussetzungen
- Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht
- Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren
- wenden Sie sich bitte zunächst an die Ortspolizeibehörde der Gemeinde/Stadt, in der Sie wohnen. Diese ist bei bestehender Obdachlosigkeit verpflichtet, Sie in eine Notunterkunft einzuweisen.
Verfahrensablauf
Möchten Sie in diesem Zusammenhang einen Sozialleistungsanspruch prüfen lassen, wenden Sie sich bitte direkt an das
- Jobcenter, Mayenner Straße 60, 71332 Waiblingen, wenn Sie erwerbsfähig sind
- Kreissozialamt, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe
- Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
- wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung
Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.
Frist/Dauer
Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.
Kosten/Leistung
keine
Rechtsbehelf
-
Sonstiges
Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Rechtsgrundlage
- § 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Unterkunft und Heizung)
- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft)
- §§ 37 bis 38 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Gewährung von Darlehen)
- § 67 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)
- § 68 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Umfang der Leistungen)
- § 1 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Persönliche Voraussetzungen)
- § 4 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung)