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Dienstleistung

Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die darin gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Dazu stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden.

Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart
zuständige Stelle

der zuständige Rentenversicherungsträger

Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen
Voraussetzungen

Es müssen rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig ist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zugesandt.

Einen solchen Antrag können Sie bereits vorab bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten.

Spätestens mit Ihrer ersten Renteninformation wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt.

Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben. Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte.

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützen Sie die Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung BW oder die Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung bei der Stadt Waiblingen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter 07151/5001-2688. Die Antragstellung findet in der Marktgasse 5, 1.OG, Räume der Ortsbehörde in 71332 Waiblingen, statt.

Tipp: Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger halten Sie bitte immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Nur so kann Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin auf schnellem Wege Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Sie haben bereits einen Antrag auf Rente gestellt und dabei festgestellt, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat?

In diesem Fall können Sie die fehlenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Original vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch bestätigte Kopien der Unterlagen beifügen.

Eine Bestätigung ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für Rentenzwecke kostenlos.

Erforderliche Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland
Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

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