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Das Rathaus

Dienstleistung

Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

Möchten Sie bei einer Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

zuständige Stelle
  • für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
  • für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung
Voraussetzungen
Die Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Fälle:

•Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons (das sind mit einem Trag-Gas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllte Ballons) mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm
•Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
•Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
◦in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
◦im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
◦im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze sowie
◦beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie

•die Ballons nicht bündeln,
•kein brennbares Gas nutzen und
•keine harten Gegenstände an den Ballons befestigen.
Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl(at)rps.bwl.de

Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.

Im Antrag geben Sie Folgendes an: geben Sie :

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballone
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen
Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

Bearbeitungsdauer

in der Regel zwei Wochen

Kosten/Leistung

Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

Rechtsbehelf

-

Sonstiges

Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

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