Dienstleistung
Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte Art der Bodennutzung und damit die langfristige städtebauliche Entwicklung dar.
Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet
Wohnbauflächen
Gewerbe- und Industrieflächen,
Grünflächen oder
Verkehrsflächen geplant sind.
Die dazu gehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Vertiefende allgemeine Informationen über den Flächennutzungsplan finden sie hier.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Informationen zu Planungsvorstellungen; Übersichtslageplan
keine
Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten FNP werden Gebühren erhoben.
keine
keine
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet