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Das Rathaus

Dienstleistung

Verpachtung von unbebauten Grundstücken, Stellplätzen und Vitrinen

Verpachtung von unbebauten Grundstücken (Landwirtschaftsflächen), Stellplätzen und Vitrinen
Die Stadt Waiblingen verfügt über Grundstücke (beispielsweise Äcker, Baumwiesen), die sie zur landwirtschaftlichen Nutzung an Waiblinger Bürger verpachtet.

Ebenfalls verpachtet werden Stellplätze und Vitrinen.
Voraussetzungen
Verfügbarkeit.
Verfahrensablauf
Anfrage per E-Mail an grundstuecksverkehr(at)waiblingen.de.
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