Dienstleistung
Verpachtung von unbebauten Grundstücken, Stellplätzen und Vitrinen
Verpachtung von unbebauten Grundstücken (Landwirtschaftsflächen), Stellplätzen und Vitrinen
Die Stadt Waiblingen verfügt über Grundstücke (beispielsweise Äcker, Baumwiesen), die sie zur landwirtschaftlichen Nutzung an Waiblinger Bürger verpachtet.
Ebenfalls verpachtet werden Stellplätze und Vitrinen.
Ebenfalls verpachtet werden Stellplätze und Vitrinen.
Mitarbeiter
Voraussetzungen
Verfügbarkeit.Verfahrensablauf
Anfrage per E-Mail an grundstuecksverkehr(at)waiblingen.de.Zugehörigkeit zu