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Das Rathaus

Dienstleistung

Baukontrolle

Nach Abschluss des baurechtlichen Verfahrens wird der Baufortschritt regelmäßig durch den Baukontrolleur überprüft (Bauüberwachung). Eine Bauabnahme erfolgt nur in den Fällen, in denen eine solche Abnahme in der Baugenehmigung ausdrücklich vorgeschrieben wurde. Über die Abnahme stellt die Baurechtsbehörde auf Verlangen des Bauherren eine Bescheinigung aus (Abnahmeschein).

Der Beginn und der Abschluss einer Baumaßnahme muss dem IC Bauen im Regelfall angezeigt werden. Dabei genügt in den meisten Fällen auch ein kurzer Anruf. Für eine Bauabnahme sollte eine kurze schriftliche Mitteilung erfolgen, da meistens erst ein gemeinsamer Ortstermin vereinbart werden muss.
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