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Das Rathaus

Dienstleistung

Stadtpass Familie

Mit dem Stadtpass FAMILIE verfolgt die Stadt Waiblingen das Ziel, Familien und Personen, denen in besonderer Weise geholfen werden muss, über die bestehenden gesetzlichen Unterstützungsleistungen hinaus kostenlos bzw. zu ermäßigten Tarifen die Benutzung städtischer Einrichtungen und die Teilnahme an mit der Stadt abgestimmten Freizeitangeboten von gemeinnützigen Waiblinger Vereinen und Institutionen zu ermöglichen.

Folgende Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden:

  • Ermäßigung beim Eintritt in die Hallen- und Freibäder in Waiblingen
  • Ermäßigung bei städt. Kulturveranstaltungen
  • Ermäßigung der städt. und kirchlichen Kindergartengebühren in
    Waiblingen um 50 %.
  • Ermäßigung der Elterngebühr für den Besuch der kommunalen
    Betreuungseinrichtungen an Grundschulen sowie Ermäßigung der
    Elterngebühr für die Teilnahme an den Förder-, Betreuungs- und
    Freizeitangeboten an den offenen Ganztagesschulen und Ermäßigung der
    Gebühr für das Mensaessen an den weiterführenden Schulen um 50 %
  • Ermäßigung der Gebühren für Musikschulunterricht und vergleichbare
    angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung bei der Musikschule
    Unteres Remstal und bei gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Waiblingen
    um 50 %
  • Ermäßigung der Gebühren für Teilnehmer der Kunstschule um 50 %
  • Ermäßigung der Gebühren für den Besuch der Kindersportschule, der
    Cross-Sportangebote und bei der Teilnahme an Sportfreizeiten während der
    Ferien bei gemeinnützigen Waiblingen Vereinen um 50 %
  •  Ermäßigung der Teilnahmegebühren an städtischen Ferienmaßnahmen um 50 %
  • Erlass der Leihgebühr (Jahres- und Tagesgebühr) für die Nutzung der
    Stadtbücherei
  • Kostenloser Besuch des städt. Museums Ermäßigung beim Besuch der Galerie Stihl Waiblingen
  • Ermäßigung bei Kursen der VHS und FBS entsprechend der jeweils
    gültigen Regelung
Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Stadtpass FAMILIE
Voraussetzungen

Den Stadtpass FAMILIE erhalten Waiblinger Bürger, die in einer besonderen
finanziellen Situation sind, wie z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder
kinderreiche Familien und allein Erziehende mit geringem Einkommen.
Mehr Informationen erhalten Sie im Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung
Soziale Leistungen im Rathaus und in den Ortschaften.

Verfahrensablauf

Alle wichtigen Informationen für den Stadtpass FAMILIE erhalten Sie in der Abteilung Soziale Leistungen im Rathaus Waiblingen.

Erforderliche Unterlagen
  • ausgefüllter Antrag
  • Unterlagen über die Erfüllung der Anspruchsberechtigung
  • Vorlage eines Passbildes oder eines anderen gleichwertigen Fotos (auch für Kinder mit Beginn des 3. Lebensjahres
Kosten/Leistung

keine

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