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Das Rathaus

Dienstleistung

Städtebauliche Rahmenplanung

Der städtebauliche Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument. Er unterscheidet sich von der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung dadurch, dass kein förmliches Verfahren und keine bestimmte Darstellung erforderlich ist.
Ein städtebaulicher Rahmenplan hat keine unmittelbare Rechsverbindlichkeit. Er dient der Gemeinde allgemein der Bestimmung und Darstellung städtebaulicher Ziele für einen Stadtteil, ein Quartier, einen Teilbereich oder auch zu einen speziellen Thema.

Der Maßstab der Pläne kann sehr unterschiedlich sein. Er richtet sich nach der gestellten Aussage der erwarteten Tiefenschärfe der Planung. Üblich sind Pläne im Maßstab 1:1000 bis 1:500. Oft werden Details auch in größerem Maßstab erarbeitet. In Rahmenplanungen, in denen städtebauliche Untersuchungen zu größeren Gebieten erfolgen, können z.B. nur die Nutzungen festgelegt werden. Wenn erforderlich, können aber auch sehr detaillierte Aussagen wie z.B. zur Entwicklung von Raumkanten, Gebäudehöhen, die Beschaffenheit von Gebäuden oder Freiräumen getroffen werden.

Der Rahmenplan wird im Baugesetzbuch (BauGB §140) im Zusammenhang mit der Stadtsanierung als Planungsinstrument genannt. Er dient hier der Formulierung und Darstellung der Sanierungsziele.
Rechtsgrundlage
BauGB § 140
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