Dienstleistung
Bebauungsplan - Allgemeine Informationen
Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung und Text fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören, unter anderem, Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchsten drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben sind. Dazu gehört auch die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planauslegung mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor, die im Waiblinger Wochenblatt erfolgt.
Den Verfahrensablauf nach Baugesetzbuch (BauGB) können sie hier sehen.
Die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe erfolgt in der Planauslage des Fachbereichs Stadtplanung im 2. Stock des Marktdreieck, Kurze Straße 24, beim Bürgerservice "IC-Bauen". Weiter können die Pläne in den jeweilig zuständigen Ortschaften eingesehen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich über die Rubrik " Aktuelle Bauleitplanung" zu informieren. Auskünfte erhalten Sie im IC-Bauen Marktdreieck 2. Stock des Fachbereiches Bauen und Umwelt der Stadt Waiblingen.
Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung. Er lässt offen, wann z.B. eine zulässige Bebauung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören, unter anderem, Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchsten drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben sind. Dazu gehört auch die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planauslegung mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor, die im Waiblinger Wochenblatt erfolgt.
Den Verfahrensablauf nach Baugesetzbuch (BauGB) können sie hier sehen.
Die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe erfolgt in der Planauslage des Fachbereichs Stadtplanung im 2. Stock des Marktdreieck, Kurze Straße 24, beim Bürgerservice "IC-Bauen". Weiter können die Pläne in den jeweilig zuständigen Ortschaften eingesehen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich über die Rubrik " Aktuelle Bauleitplanung" zu informieren. Auskünfte erhalten Sie im IC-Bauen Marktdreieck 2. Stock des Fachbereiches Bauen und Umwelt der Stadt Waiblingen.
Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung. Er lässt offen, wann z.B. eine zulässige Bebauung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Team
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf nach Baugesetzbuch (BauGB) können sie hier sehen.Erforderliche Unterlagen
Informationen zu Planungsvorstellungen, ÜbersichtslageplanFrist/Dauer
Siehe Verfahrensablauf.Kosten/Leistung
Für die Einsichtnahme wird keine Gebühr verlangt.Für Kopien entstehen folgende Kosten.
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