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Das Rathaus

Dienstleistung

Schmutzwassergebühren

Die Stadt Waiblingen betreibt die Abwasserbeseitigung in Ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung. Die Abwasserbeseitigung umfasst neben der Reinigung des in die Kanalisation eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers auch beispielsweise die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der Kläranlage sowie der Regenwasserbehandlungsanlagen. Um die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht. Am 11. März hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Gebühr für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser getrennt und entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben, indem auch das auf dem Grundstück anfallende und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Niederschlagswasser bei der Gebührenbemessung berücksichtigt wird.
Verfahrensablauf
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. Der Nachweis ist vom Gebührenschuldner zu erbringen. Für die Einleitung von Niederschlagswasser, das als Brauchwasser genutzt wird, wird ebenfalls die Schmutzwassergebühr erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über den Einbau eines Zwischenzählers, jährliche Mitteilung des Zählerstandes.
Frist/Dauer
Anträge suf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf von elf Monaten nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. Stichtag für die Veranlagung von Zisternen ist der 1. Januar jeden Jahres.
Kosten/Leistung
Seit 01.01.2013 beträgt die Schmutzwassergebühr 1,69 €.
Ab   01.01.2021 beträgt die Schmutzwassergebühr 1,61 €.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz
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