Volltextsuche auf: https://app.waiblingen.de
Das Rathaus

Dienstleistung

Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

zuständige Stelle
  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis beantragen. Dort müssen Sie auch den Förderantrag zusammen mit dem Antrag auf ein KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung und der „Bestätigung zum Antrag“ der KfW einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9010 auf der Homepage der L-Bank.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung einer Förderzusage durch die L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben