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Das Rathaus

Dienstleistung

Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen

zuständige Stelle
  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9023 beziehungsweise 9027 auf der Homepage der L-Bank.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung einer Förderzusage durch die L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

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