Volltextsuche auf: https://app.waiblingen.de
Das Rathaus

Dienstleistung

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Formulare & Online-Prozesse
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anmeldung des Wohnsitzes
PDF-Formular zum Ausdrucken Ummeldung des Wohnsitzes
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Einzugstermin als Wohnungsgeber bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Erlaubniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 BMG
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht Wohnsitz anmelden
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Wohnsitz anmelden
PDF-Formular zum Ausdrucken Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen

Sie ziehen um.

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

Frist/Dauer

innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf

Keiner

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben