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Dienstleistung

Waisenrente beantragen

Bei der Waisenrente wird zwischen der Halb- und Vollwaisenrente unterschieden. Eine Halbwaisenrente erhalten Sie, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn beide unterhaltspflichtigen Elternteile verstorben sind.

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.

Sowohl zur Voll- als auch zur Halbwaisenrente erhalten Sie einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder der verstorbenen Eltern richtet. Hat eine Waise Anspruch auf mehrere Halbwaisenrenten, wird nur die Höchste gezahlt.

Wenn der Elternteil oder die Eltern vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gestorben sind, wird die Waisenrente gemindert. Für Todesfälle vor 2012 betrug diese Altersgrenze 63 Jahre. Ab 2012 wird die Altersgrenze bis zum 31.12.2023 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag der Waisen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten.

Hinweis: Adoptieren Sie eine Waise, die bereits Waisenrente bezieht, erhält sie diese auch weiterhin. Sie wird auch dann unverändert weitergezahlt, wenn die Waise heiratet.

Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart
Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
Voraussetzungen

Hinterbliebene Kinder erhalten eine Waisenrente vom Rentenversicherungsträger, wenn der verstorbene Elternteil oder die verstorbenen Eltern die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Dazu zählen:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
  • Ersatzzeiten,
  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten,
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
  • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.

Anspruch auf Waisenrente haben:

  • leibliche oder adoptierte Kinder des/der Verstorbenen,
  • Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des/der Verstorbenen aufgenommen waren und
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des/der Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm/ihr überwiegend unterhalten wurden,

wenn sie:

  • noch nicht 18 Jahre alt sind oder
  • noch nicht 27 Jahre alt sind und:
    • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung von wöchentlich mehr als 20 Stunden befinden,
    • einen Freiwilligendienst leisten oder
    • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
  • Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.
  • Über das 27. Lebensjahr hinaus kann ein verlängerter Waisenrentenanspruch entstehen, zum Beispiel durch die vorherige Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes in der Probezeit.
Verfahrensablauf

Für den Erhalt einer Waisenrente müssen Sie einen Antrag stellen.

Beantragen Sie die Hinterbliebenenrente möglichst schnell nach dem Tod der versicherten Person.

Vordrucke für den Rentenantrag erhalten Sie online oder in den Geschäftsstellen des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers. Sie stehen Ihnen auch unter "Formulare & Onlinedienste" zum Download zur Verfügung. Viele Städte und Gemeinden bieten die Vordrucke ebenfalls an und sind Ihnen beim Ausfüllen behilflich.
Den ausgefüllten Antrag könnenSie an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie den Antrag auch dort abgeben.

Die Aufgaben der Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat seit 01.01.2021 die Stadt Waiblingen übernommen.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin unter 07151/5001-2688. Die Antragstellung findet in der Marktgasse 5, 1.OG, Räume der Ortsbehörde in 71332 Waiblingen, statt.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Waisenrente
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch),
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • bei Antrag auf Waisenrente für eine volljährige Waise:
    • Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung oder
    • Nachweis über die Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Frist/Dauer
  • Rückwirkende Zahlung der Waisenrente: bis zu 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.

Kosten/Leistung

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Sonstiges

Liegt ein Unfallversicherungsfall (zum Beispiel ein Arbeitsunfall) vor, kann auch eine Waisenrente aus der Unfallversicherung gezahlt werden. Hier bestehen andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.

Rechtsgrundlage


Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI)

  • § 48 Waisenrente

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