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Das Rathaus

Dienstleistung

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

Verfahrensablauf

Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, formlos anzeigen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Höhe der Baukosten mit.

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