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Das Rathaus

Dienstleistung

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

zuständige Stelle

die untere Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, formlos anzeigen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Höhe der Baukosten mit.

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