Dienstleistung
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Zuständige Stelle
Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamts Rems-Murr-Kreis
Bahnhofstraße 1
71332 Waiblingen
Ortschaft: Kernstadt
71332 Waiblingen
Ortschaft: Kernstadt
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten/Leistung
keine
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage