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Das Rathaus

Dienstleistung

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

zuständige Stelle

STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie

  • beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe der Stadt Villingen-Schwenningen werden durch den Schwarzwald-Baar-Kreis wahrgenommen.

Bezugsort

Das Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises und Städte mit eigenem Jugendamt.

Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht),Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
  • getrenntlebende Familien.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Verfahrensablauf

Den Bildungsgutschein erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt. Ab dem 1. Juli 2014 werden keine Bildungsgutscheine mehr ausgestellt.

Gemeinsam mit dem Gutschein erhalten Sie auch das Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE". Auf der Rückseite finden Sie die teilnehmenden Organisationen, bei denen Sie den Gutschein einlösen können, mit ihren Logos abgebildet. Dem Gutschein beigefügt sind auch Informationen über das örtliche Angebot, welche die Jugendämter zusammenstellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Für Eltern: Keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf

Sonstiges

Keine

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