Dienstleistung
Hundesteuer - Hund abmelden
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Stadtverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Teams
zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.
Hundesteuer - Hund abmelden
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- Bei Tod des Hundes Bescheinigung des Tierarztes
Frist/Dauer
Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten/Leistung
keine
Hinweis: Bereits bezahlte Hundesteuer erhalten Sie anteilig zurück.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zugehörigkeit zu
Verwandte Dienstleistungen