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Das Rathaus

Dienstleistung

Hundesteuer - Hund abmelden

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Stadtverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer - Hund abmelden
Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen
  • Hundesteuermarke
  • Bei Tod des Hundes Bescheinigung des Tierarztes
Frist/Dauer

Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Bereits bezahlte Hundesteuer erhalten Sie anteilig zurück.

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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