Dienstleistung
Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
- Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
- Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
- Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beitragszeiten, zum Beispiel:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch
- Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
- Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
- Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Sie haben
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
- den Antrag gestellt.
Die Altersrente müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Die Aufgaben der Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat seit 01.01.2021 die Stadt Waiblingen übernommen.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin unter 07151/5001-2688. Die Antragstellung findet in der Marktgasse 5, 1.OG, Räume der Ortsbehörde in 71332 Waiblingen, statt.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch),
- Geburtsurkunden der Kinder(auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
- Nachweise über Berufsausbildungen,
- Alle Versicherungsunterlagen für Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit),
- wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und
- wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
Antragstellung: Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
In der Regel bis zu 3 Monate
keine
keine