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Das Rathaus

Dienstleistung

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Verfahrensablauf

Die Einsicht können Sie während den Öffnungszeiten bei der Stadt Waiblingen, im Marktdreieck 2. OG, im IC Bauen, oder auch schriftlich per Mail anfragen.

Für Rückfragen sind wir während unseren Sprechzeiten per Telefon erreichbar. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail.


Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
Über die anfallenden Kosten können sie sich hier informieren.
Rechtsbehelf

keinen

Sonstiges

keine

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