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Haushaltsanträge 2025 einreichen


Waiblinger Bürgern, Vereinen und sonstigen Organisationen wird Gelegenheit gegeben, bis Donnerstag, 12. Dezember 2024, 12 Uhr, Anträge zum Haushalt 2025 zu stellen. Einsicht in den Haushaltsplanentwurf 2025 kann beim Fachbereich Finanzen im Rathaus, Ebene 2, genommen werden.

Der Planentwurf ist auch auf der städtischen Homepage eingestellt.

Über die Anträge wird in den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse von Dienstag, 28. Januar, bis Montag, 3. Februar 2025, und in der Haushaltssitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 6. Februar 2025, beraten und entschieden werden. Die Antragsteller erhalten eine rechtzeitige Information über die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag mit dem Hinweis, zu welchem Zeitpunkt eine Behandlung in den Gremien erfolgt.

Darüber hinaus sind die Antragsteller berechtigt, ihr Anliegen selbst in der Sitzung vorzutragen.
Anträge bitte per Post an die Stadt Waiblingen, Fachbereich Finanzen, Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen, oder per E-Mail an fachbereich-finanzen(at)waiblingen.de.

www.waiblingen.de/haushaltsplanentwurf

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