Lebenslage
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Dienstleistungen
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
Gaststättenerlaubnis beantragen
Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
Reisegewerbekarte beantragen
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Taxigenehmigung beantragen
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
Übergeordnete Lebenslage: Gewerbe